Berufsfachschule für kauf­männische Assistenten

Fachrichtung
E-Business Management

Die optimale Kombination für eine spannende und sichere Zukunft in der digitalen Berufswelt. Neben dem Hauptaugenmerk einer fundierten kaufmännischen Ausbildung setzt die Berufsfachschule ihre Schwerpunkte auf E-Commerce, Informationstechnologie und digitale Medien. Die individuelle Vorbereitung auf die Fachabiturprüfung vervollständigt die (in ganz Bayern somit einzigartige) Berufsausbildung.


An den Standorten Rosenheim & Traunstein 

Key Facts

Besonderheiten
an unseren Schulen

  • Persönlichkeitsentwicklung
  • SAP
  • DATEV
  • KMK Zertifikat
  • AdA Schein (IHK)
  • Praktika im In- und Ausland
  • zukunftsorientierter und komplett überarbeiteter Lehrplan
  • europaweit anerkannt
  • Zusammenarbeit mit TH Rosenheim
  • Betriebsexkursionen
  • Wohnmöglichkeiten in Schulnähe
  • BAföG-förderfähig
  • behindertengerecht in Traunstein, ab 09/2024 in Rosenheim

Mehr Informationen
zur Schulform

Informationen
zum Ausbildungsweg

3-jährige schulische Ausbildung mit 12 Wochen Praktikumszeit (jeweils 2x 6-wöchiges Praktikum) und zahlreichen Betriebsexkusionen. Neben den fachlichen Qualifikationen legen wir sehr viel Wert auf die Persönlichkeitsentwicklung und auf die sozialen Kompetenzen der Auszubildenden. Diese wichtigen Bereiche fördern wir z.B. durch Knigge Seminare, Seminare zur Teambildung und Konfliktmanagement. Zusätzlich werden die organisatorischen Fähigkeiten durch das Fach Projektmanagement und durch die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen gestärkt.

Werfen Sie gerne einen Blick auf die Stundenübersicht.

Auswahl an 
besonderen Fächern

Für mehr Infos einfach klicken

Beschaffung- und Absatzprozesse
Betriebliche Anwendungssoftware
Betriebliche Unterstützungsprozesse
E-Businessprozesse
Informationsmanagement
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Marketing

Berufliche und schulische Perspektiven


Direkter Einstieg in
das Berufsleben​

Nach dem Abschluss an der BFS stehen den Absolventen viele Türen zu vielen verschiedenen Berufslaufbahnen offen. ​

 

Weiter ins
Studium​

Die mit dem erfolgreichen Schulabschluss erworbene Doppelqualifikation (Berufsausbildung + Fachabitur) berechtigt weiterhin zu einem Studium an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen (HAW/FH).
Es können alle Studiengänge studiert werden.


Übertritt
in FOS / BOS

Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch der BOS/FOS, um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. ​


Aufbau
Wirtschaftsfachwirt​

Eine weitere Alternative sind die verschiedenen Weiterbildungen an der IHK, z.B. Wirtschaftsfachwirt, Betriebswirt, usw. Im Anschluss daran kann ebenfalls ein Studium begonnen werden. ​

Schulgeld

Das Schulgeld beträgt in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen zwischen 100,00 EUR (Mindestbetrag) und 285,00 EUR (Höchstbetrag) pro Monat, zahlbar in 12 Monatsraten. Zusätzlich fallen Kosten für Bücher oder Berufsbekleidung an.

Ausbildungsbeihilfe wird nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt. Es bestehen sehr vielfältige Fördermöglichkeiten.

Wohn­möglich­keiten

Auszubildende, die eine Wohnmöglichkeit benötigen, können bei einem unserer Kooperationspartner oder in der schuleigenen WG übernachten. Unsere Beratungslehrkräfte unterstützen Sie hierbei jederzeit und zeigen Ihnen die bestehenden Optionen auf.

Förder­möglichkeiten

BAföG ist nicht nur etwas für Studierende. Auch die Auszubildenden unserer Berufsfachschule profitieren von der staatlichen Förderung. Sie erhalten die Förderung in vollem Umfang als staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Ein guter Artikel zum Schüler-BAföG findet sich in der Zeitschrift UNICUM.
Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahr kann ein sehr zinsgünstiger Bildungskredit beantragt werden. Im Gegensatz zum BAföG-Zuschuss ist die Bewilligung des Bildungskredits unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern. Der Bildungskredit kann zusätzlich zum BAföG beantragt werden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann das Kindergeld weiter gezahlt werden, solange man sich in einer Berufsausbildung befindet. Weiterhin kann das Schulgeld als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Aktuelle
News

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Standort Rosenheim

Standort Traunstein

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