📱 Dein Smartphone – deine Verantwortung ✔️

Unter diesem Motto stand der Vortrag des Jugendbeamten von Rosenheim, Polizeihauptmeister Markus Heinze-Wagenführer. Der junge Polizist ist für die Prävention an den Schulen Rosenheims, für sämtliche Straftaten Jugendlicher und für jugendliche Intensivtäter im Raum Rosenheim zuständig. Herr Heinze-Wagenführer hat in der Woche vom 21.02.22 bis 25.02.2022 im Medienraum unserer Schule in Rosenheim die Klassen 6a, 7b und 8c über die Chancen und Gefahren der Handynutzung aufgeklärt.

🔹 1. Allgemeine Informationen

Inzwischen gibt es in Deutschland über 97% junge Menschen, die ein Handy gebrauchen. Damit haben die meisten von ihnen unkontrollierten Zugang zum Internet. Die beliebtesten Plattformen sind dabei YouTube, WhatsApp, Instagram und Snapchat. Viele User können es nicht genau einschätzen, was dabei erlaubt, was verboten, was gefährlich und was äußerst nützlich für sie ist.

Die Zeiten haben sich geändert, es gibt keine Digitalkameras mehr. Sehr viele Menschen fotografieren mit ihren Mobile Phones jederzeit und zu allerorten. Sie haben die Möglichkeit, diese Bilder sogleich ins weltweite Netz einzuspeisen.

🔹 2. Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch besitzt ein Recht auf Privatsphäre und so kann das Hochladen von Bildern tatsächlich schnell zur Anzeige führen. Bilder anzufertigen ist grundsätzlich erlaubt, aber nur mit Einwilligung der Abgebildeten dürfen diese auch verbreitet und öffentlich gemacht werden. Daher mahnt der Polizeihauptmeister an, um Erlaubnis zu bitten und die Einwilligungserklärung bei den Betroffenen einzuholen!Eine Ausnahme bilden Bilder aus der Zeitgeschichte (Politiker, Sportler, Promis … im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit), Personen als Beiwerk zur Landschaft (der Hintergrund tritt in den Vordergrund) und Versammlungen (Konzerte, Demonstrationen …).

Bilderrechtsverletzungen haben Folgen:

🔸 Geld- und Freiheitsstrafe
🔸 Beschlagnahme des Handys
🔸 Schulverweis
🔸 Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis
🔸 Schwierigkeiten im späteren Berufsleben (beim Vorstellungsgespräch)

🔹 3. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

Wer ein verdächtiges Bild zugeschickt bekommt, macht sich strafbar, weil er bereits im Besitz eines solchen Fotos ist. Daher muss man die Bilder sofort löschen und die Person blockieren! Außerdem ist es äußerst ratsam, den Kontakt zu Erwachsenen (Eltern, Lehrern …) zu suchen und darüber zu sprechen.

Der Server macht mit den Bildern, was er will, das lässt sich im Nachhinein nicht mehr kontrollieren. Das Internet vergisst nichts. An einem Beispiel illustrierte der Referent diese Dramatik.

Beispiel:

Ein Mädchen schickte seinem Freund ein Nacktfoto von sich. Als die Beziehung zu Ende ging, stellte der enttäuschte Ex-Freund das Foto ins Netz und nannte sie zudem eine „Bitch“. Als Verbreiter dieses Bildes musste er mit den genannten Folgen (Pkt. 2) rechnen. Diese sind nach einer gewissen Zeit einigermaßen verdaut, aber was bleibt bei dem Mädchen? Es wird bloßgestellt, das ist peinlich. Viele in der Klasse haben sie bereits nackt gesehen.

Wer will das? Sie kann von anderen erpresst werden. Sie wechselt die Schule und dann geht das Ganze möglicherweise von vorne los. Sie hat Suizidgedanken … Das junge Mädchen trägt eine große Last, die nur sehr schwer zu tragen ist.

🔹 4. Darstellung von Gewalt

Gewalt ist leider in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. Daher ist eine persönliche Grenzziehung wichtig. Gewaltverherrlichung, Gewaltverharmlosung, unmenschliche Gewaltdarstellung und deren Veröffentlichung sind sehr gefährlich.

Beispiel:

Ein Gewaltvideo von der Enthauptung eines IS-Gegners machte die Runde. Ein Jugendlicher hat dieses Video verbreitet, es kam auch wegen unterlassener Hilfeleistung zur Anzeige. Für die Täter sind die Folgen ähnlich wie in den Punkten drei und vier.

Aber was passiert mit den Empfängern, mit jenen, die ungewollt mit diesen Bildern konfrontiert wurden? Sie haben Traumata, Schlafstörungen, sie leiden unter Leistungsabfall in der Schule …

🔹 5. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Wer z.B. Hakenkreuze verbreitet, macht sich strafbar. Nach dem Jugendgerichtsgesetz steht hier aber die Erziehung vor den Strafen. Das heißt, dass die Straftäter ins KZ Dachau fahren, Sozialstunden ableisten, einen Aufbereitungskurs absolvieren oder einen Aufsatz darüber schreiben müssen.

Beispiel:

Ein 17-Jähriger findet ein Foto von Adolf Hitler mit seinem Hitlergruß. Er schickt es weiter, das ist verboten. Genauso wie der Gruß: „Heil, Hitler!“ Es kommt zur Anzeige, zu Geld- und Freiheitsstrafen, zur Beschlagnahme des Handys …

Es ist wichtig zu wissen, dass die Recherche über die Hitlerzeit natürlich erlaubt ist, nicht aber die willkürliche und unbedachte Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich über die Seite internet-beschwerdestelle.de Luft zu machen.

🔹 Schlussgedanken

Der Polizeihauptmeister hat die Jugendlichen in seinem kurzweiligen Vortrag daran erinnert, dass sie bei der Nutzung des Handys ihre Vernunft gebrauchen sollen. Es ist nicht nur wichtig, mit der Zeit zu gehen, man muss auch mit der Zeit denken, telefonieren und handeln. Dann wird auch das allgegenwärtige Handy zum vielseitig verwendbaren und äußerst nützlichen Gebrauchsgegenstand. 💯

✍️ Christian Kuster

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